Beglaubigungen und Beurkundungen
 

Notare

Notare in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz)

Die Kerntätigkeit des Notars in Idar-Oberstein ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Idar-Oberstein erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Idar-Oberstein bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Idar-Oberstein, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Idar-Oberstein, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Idar-Oberstein, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Idar-Oberstein, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Idar-Oberstein, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Idar-Oberstein sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.