Die Kerntätigkeit des Notars in Werdohl ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.
Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.
Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Werdohl erforderlich.
Die Haupttätigkeit des Notars in Werdohl bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Werdohl, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
- Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Werdohl, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Werdohl, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
- Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Werdohl, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
- Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Werdohl, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen
Notarkosten in Werdohl sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.
Rechtsanwalt und Notar: Mark Hantelmann, LL.M. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Rechtsanwalt und Notar: Ralf Mitschke | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notar: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notar: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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