Die Kerntätigkeit des Notars in Herne ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.
Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.
Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Herne erforderlich.
Die Haupttätigkeit des Notars in Herne bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Herne, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
- Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Herne, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Herne, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
- Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Herne, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
- Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Herne, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen
Notarkosten in Herne sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.
Rechtsanwalt und Notar: Michael Backhoff | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Rechtsanwalt und Notar: Hans-Michael Becker | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notar: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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