Die Kerntätigkeit des Notars in Mainz ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.
Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.
Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Mainz erforderlich.
Die Haupttätigkeit des Notars in Mainz bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Mainz, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
- Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Mainz, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Mainz, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
- Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Mainz, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
- Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Mainz, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen
Notarkosten in Mainz sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.
Notar: Dr. Thomas Ammelburger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notar: Dr. Dieter Gotthardt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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Notarielle Dienstleistungen:
Beglaubigung und Beurkundung |
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