Die Kerntätigkeit des Notars in Schleswig-Holstein ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Schleswig-Holstein erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Schleswig-Holstein bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Schleswig-Holstein, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Schleswig-Holstein, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Schleswig-Holstein, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Schleswig-Holstein, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Schleswig-Holstein, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Schleswig-Holstein sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.

Notar: 
Notarielle Dienstleistungen:

Beglaubigung und Beurkundung

 
 
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