Die Kerntätigkeit des Notars in Bayern ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Bayern erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Bayern bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Bayern, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Bayern, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Bayern, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Bayern, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Bayern, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Bayern sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.

Notar: 
Notarielle Dienstleistungen:

Beglaubigung und Beurkundung

 
 
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