Die Kerntätigkeit des Notars in Niedersachsen ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Verträgen und Dokumenten.

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet – anders als ein Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

Die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete und die Unterstützung durch Notare ist für viele Rechtsgeschäfte in Niedersachsen erforderlich.

Die Haupttätigkeit des Notars in Niedersachsen bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen in Niedersachsen, Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgevollmachten, Zugewinnausgleiche
  • Grundstücksrecht: die Gestaltung und Beurkundung u.a. von: Grundstückskaufverträgen, Grundschuldbestellungen in Niedersachsen, Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes, Bauträgerverträgen in Niedersachsen, Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen u.a. Kaufverträge,
  • Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen in Niedersachsen, Erbfolgen und Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften in Niedersachsen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen

Notarkosten in Niedersachsen sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert des Rechtsgeschäfts.

Rechtsanwalt und Notar: 
Notarielle Dienstleistungen:

Beglaubigung und Beurkundung

 
 
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